SoundCloud vs. US-Musikindustrie – Runde 1
Hat das Berliner Musik-Streaming-Portal bald juristischen Ärger mit Labels und Musikkonzernen aus Amerika?
Laut Medienberichten wird SoundCloud von der US-Musikindustrie beschuldigt, Urheberrechtsverletzungen seiner User zu ignorieren.
Bist Du auch bei SoundCloud? Das Musik- & Stream-Portal erfreut sich seit seinem Launch 2007 großer Beliebtheit unter professionellen Musikern, Labels, Plattenfirmen. Auch Hobby-Musiker und semi-professionelle Artists (wie die FreakMuzik-Bande) nutzen das Cloud-Angebot der Web-Community, um ihre Tracks, Songs und Sets vorzustellen und so einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren. Es gibt viele Musikhörer, die bei SC angemeldet sind oder das Portal frei nutzen und so direkten digitalen Zugang zur Musik ihrer Lieblings-Acts haben. SoundCloud hat aktuell weit über 10 Millionen User und mind. 250 Millionen aktive Hörer bzw. Streamer. SC hostet demnach wohl mehrere Milliarden Tracks und Musikstücke.
Momentan steht SoundCloud allerdings unter starkem Druck. Das deutsch-britische Portal mit rechtlichem Sitz in London und Standort in Berlin, sieht sich starken Anschuldigungen seitens der US-amerikanischen Musikindustrie ausgesetzt. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen. FAZEMag veröffentlichte in seiner Online-Ausgabe am 10. April 2014 einen Artikel unter Berufung auf US-Medienberichte: „Einige Labels sind unzufrieden darüber, wie das Berliner Unternehmen mit Urheberrechten einzelner Künstler und Musikstücke umgeht. Der Internet-Dienst nutzt für die Regelung ein Schlupfloch im sogenannten Digital Millenium Copyright Act: So lange es dem Uploader möglich ist, seine hochgeladenen Stücke auch eigenhändig wieder zu löschen, kann SoundCloud nicht für Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Jeder User ist selbst dafür verantwortlich, was er hochlädt. Dass SoundCloud mit diesem Schlupfloch sich aus jeder Verantwortung zieht, scheint den Labels nicht mehr zu passen.“
Beispiel: Ein DJ lädt bei SoundCloud sein Live-Set mit Tracks anderer Künstler hoch. Also mit Songs, die der DJ nicht selbst produziert hat und an denen er keine Copyright-Rechte besitzt. Nach dem Upload des Sets obliegt es allein SoundCloud zu entscheiden, ob das Set Urheberrechte verletzt und daher gelöscht werden muss. Meiner Meinung nach hat SoundCloud diese Lösch-Option bisher recht selten angewendet. Meist bei massiven Copyright-Verletzungen. Falls die US-Musikindustrie mit ihrem Plan juristisch Erfolg haben sollte, besteht die Gefahr für die SC-User darin, dass in Zukunft viel mehr Clouds (Sets, Live-Mitschnitte von Gigs etc) automatisch gelöscht werden könnten – ob es dem User nun passt oder nicht. Mir persönlich erging es als SC-User „DiSTrActeD B“ im März so, als ich versuchte einen Mix zu posten, der recht viele Pop-Nummern enthält (z. B. Depeche Mode – „Enjoy The Silence“). SoundCloud schickte mir kurz nach dem Upload eine „Copyright Notification“. Das automatische Content Protection System von SC hatte Alarm geschlagen: Das Set verstoße gegen Copyright-Bestimmungen und wurde kurz darauf gelöscht. Darüber hinaus gibt es jedoch eine Menge Techno-Live-Sets von mir, in denen auch viele „fremde“ Musikstücke enthalten sind, die SC aber zulässt. Hier checkt beispielsweise:
Laut anonymen Insider-Kreisen bereitet sich die US-Musikindustrie gegenwärtig auf einen juristischen Angriff gegen SoundCloud vor. Nun muss man abwarten wie dieser Disput ausgeht, falls es zum Rechtsstreit kommt. Nach FAZEMag-Informationen befinden sich Vertreter von SoundCloud Limited bereits in Verhandlungen mit diversen Labels, Herausgebern und Urheberrechteinhabern in den USA, um den drohenden Disput zu verhindern. Die spannende Frage ist natürlich: Muss SoundCloud künftig Teile seiner kreativen Freiheit einbüßen? – Was schade für Millionen SoundCloud-User weltweit wäre. Im deutschen Rechtssystem gibt es mit dem Streit „Kraftwerk vs. Moses Pelham/3P“ einen Präzedenzfall, der ähnlich gelagert ist. In dem Stück von Sabrina Setlur „Nur Mir“ (1997, produziert von Moses P.) hatte der Produzent 2 Sekunden aus dem Track „Metall Auf Metall“ von Kraftwerk gesamplet – ohne die Band um Erlaubnis zu fragen. Damit beging Moses P. laut Kraftwerk eine Urheberrechtsverletzung. Das Trio klagte und bekam 2012 Recht nach einem zähen Gerichtsmarathon. 3P darf das Kraftwerk-Sample nicht ungefragt verwenden, entschied der Bundesgerichtshof.
Wie gesagt: Schaun mer ma was bei einem möglichen Rechtsstreit „SoundCloud vs. US-Musikindustrie“ rauskommt. Das anglo-amerikanische Rechtssystem ist ohnehin anders geartet als das Justizsystem Deutschlands. Daher bietet das oben genannte Beispiel „Kraftwerk vs. Moses P.“ keine Vergleichsmöglichkeiten zum SoundCloud-Fall. Der Artikel bei FAZEMag schließt mit folgenden Worten, denen ich nichts hinzuzufügen hab: „Im Gegensatz zu Google, wo in der Vergangenheit oft das Thema Urheberrechtsverletzungen aufkam, ist es relativ klar, dass das relativ kleine Unternehmen SoundCloud wohl nicht die juristischen Ressourcen verfügt, um es mit der US-Musikindustrie rechtlich aufzunehmen. Die aufkommende Diskussion ist vor allem sehr bedauerlich, wenn man bedenkt, dass es wohl einige Künstler ohne der Plattform nie – oder wohl kaum so schnell – so weit geschafft hätten. Auch dass SoundCloud eine hervorragende Werbe-Plattform ist, sollten Labels nicht außer Acht lassen. Das Thema bleibt weiterhin spannend. Wir bleiben dran.„
Lesen Sie hier Teil 2 des Reports:
SoundCloud vs. US-Musikindustrie – Runde 2
Wie stehst DU zu diesem Thema: Bist Du eher auf Seiten von SoundCloud oder findest Du das Vorgehen der Musik-Labels korrekt?
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von A. Boos (DiSTrActeD B)
http://www.fazemag.de/soundcloud-urheberrechtsprobleme/
(Der Original-Artikel „SoundCloud vor massiven Urheberrechtsproblemen?“ bei FAZEMag online)
http://www.ampya.com/news/Aktuell/Moses-Pelham-verliert-Rechtsstreit-gegen-Kraftwerk-SN101041/
(Bericht über den Disput „Kraftwerk vs. 3p“)
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2 thoughts on “Kolumne No. 27 (apr2014)”